Teilnahmebedingungen

HomeTeilnahmebedingungen

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die in einem Dienstverhältnis bei einem Unternehmen mit Firmensitz in Tirol stehen oder Gewerkschaftsmitglied in Tirol sind.

Die Anmeldung erfolgt ausnahmslos über die Homepage im Anmeldezeitraum. Anmeldungen nach Anmeldeschluss können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.

Durch die Anmeldung verpflichten Sie sich, an der jeweiligen Veranstaltung teilzunehmen. Die Teilnahmegebühr muss spätestens drei Tage nach Anmeldeschluss auf dem Konto des ÖGB Tirol eingelangt sein, andernfalls kann eine Teilnahme nicht garantiert werden.

Aus organisatorischen Gründen behält sich der ÖGB/AK Betriebssport Tirol eine Änderung von Ort, Zeit und Termin vor.

 

Rückerstattungen

Ein Fernbleiben nach erfolgter Anmeldung muss bis spätestens einer Woche vor Start gemeldet werden – nur so können Personen auf der Warteliste rechtzeitig nachgemeldet und die gesamte Teilnahmegebühr rückerstattet werden. Wird die einwöchige Frist nicht eingehalten, wird die Hälfte des Betrags als Stornokosten einbehalten. Bei gänzlich unentschuldigtem Fernbleiben kann eine Rückerstattung nicht erfolgen. Ist aus gesundheitlichen Gründen eine Teilnahme nicht möglich, kann unter Vorlage eines ärztlichen Attests von Stornokosten abgesehen werden. Bei einer Absage durch die Veranstalterin wird die gesamte Teilnahmegebühr rückerstattet.

Rückerstattungen bei mehrmals/wöchentlich stattfindenden Veranstaltungen

Grundsätzlich gelten für eine Rückerstattung dieselben Regelungen wie bei Einzelveranstaltungen. Beim Fernbleiben von einzelnen oder mehreren Einheiten im Zuge einer mehrmals/wöchentlich stattfindenden Veranstaltung, kann keine gesonderte Rückerstattung für die entsprechenden Einheiten erfolgen.

 

 

Haftung

Der ÖGB/AK Betriebssport Tirol als Organisator der Sportveranstaltung weist aus Gründen rechtlicher Vorsicht darauf hin, dass bei der Teilnahme an diesen Veranstaltungen grundsätzlich kein gesetzlicher Unfall-Versicherungsschutz gegeben ist, sondern eine private – gesetzlich dementsprechend ungeschützte – Freizeitbeschäftigung vorliegt. Wegen der allgemeinen Gefahrengeneigtheit der Teilnahme an Sportveranstaltungen wird daher empfohlen, auf einen entsprechenden privaten Unfall-Versicherungsschutz zu achten. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.